Ab dem 1. März 2010 gilt für Servicenummern, die mit 0180 beginnen, eine Preisangabepflicht für Anrufe aus dem Mobilfunk. Laut den neuen Vorschriften des Telekommunikationsgesetzes muss hier künftig der Maximalwert genannt werden. Die notwendigen Angaben gelten sowohl für Hinweise wie im Fernsehen oder Radio, als auch schriftlich im Zusammenhang mit Geschäftspapieren. Zudem wird der Maximalpreis für Handyanrufe bei 0180er- Nummern ab 1. März auf 42 Cent pro Minute begrenzt. Dabei ist weiterhin auf die Lesbarkeit und die Angabe in unmittelbarem Zusammenhang mit der Servicenummer zu achten. Die Dauer der Anzeige, wie beispielsweise die Einblendung im Fernsehen, bleibt von den Neuregelungen unberührt. Mehr Informationen rund um dieses Thema finden Sie im PAV-Praxistipp unter www.pav.de/praxistipps
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